Es werden immer wieder Kleingärten über entsprechende Plattformen angeboten. Es ist dabei zu beachten, dass die Nutzung einer Kleingartenparzelle über den Abschluss eines Pachtvertrages zwischen dem Verpächter und dem neuen Pächter geregelt wird. Verpächter ist der Kleingartenverein (im Rahmen des Verwaltungsauftrages). Der Kauf von Laube u.a. beweglichen Sachen ist nicht gleichbedeutend mit einem Nutzungsrecht der Parzelle. Daher immer den Vorstand vor dem Kauf mit einbeziehen, wichtig auch für Neupächter. Denn man möchte ja Freude am Kleingarten haben.
Der Vorstand